Bei uns führen wir die §57a-Überprüfung ( Pickerlüberprüfung ) für alle Automarken bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2.800 kg durch.
Die Begutachtungsfrist beträgt bei neuen Autos ( Klasse M1 PKW ) sowie für Motorrädern 3/2/1.
Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge das erste mal nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren und danach jährlich zu überprüfen sind.
Wir überprüfen auch Motorräder und Mopeds nach den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen und sorgen somit für die Verkehrs- und Betriebssicherheit für Ihr Kraftfahrzeug,
Bitte beachten Sie auch, dass Sie die Pickerlüberprüfung bereits 1 Monat vor der erstmaligen Zulassung machen können und das Pickerl 4 Monate überziehen können. Diese Frist gilt allerdings nur in Österreich!
Wenn Ihr Fahrzeug im Zulassungsschein als Fahrzeugklasse N1 (Lkw bis 3,5 t) eingetragen wurde (betrifft vor allem Firmenfahrzeuge), können Sie die Überprüfung bereits 3 Monate vor Fälligkeit durchführen und dürfen aber dafür das Pickerl nicht überziehen wie beim Auto sondern müssen dieses spätestens bis zum Ende des fälligen Monats durchführen.
Denken Sie bitte vor allem vor Fahrten ins Ausland daran, dass Pickerl für Ihr Fahrzeug rechtzeitig machen zu lassen.
Denn bei abgelaufenen Pickerl drohen im Ausland Strafen.