§57a-Überprüfung (Pickerl)

Bei uns führen wir die §57a-Überprüfung ( Pickerlüberprüfung ) für alle Automarken bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2.800 kg durch.

Die Begutachtungsfrist beträgt bei neuen Autos ( Klasse M1 PKW ) sowie für Motorrädern 3/2/1.

Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge das erste mal nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren und danach jährlich zu überprüfen sind.

Wir überprüfen auch Motorräder und Mopeds nach den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen und sorgen somit für die Verkehrs- und Betriebssicherheit für Ihr Kraftfahrzeug,

Bitte beachten Sie auch, dass Sie die Pickerlüberprüfung bereits 1 Monat vor der erstmaligen Zulassung machen können und das Pickerl 4 Monate überziehen können. Diese Frist gilt allerdings nur in Österreich!

Wenn Ihr Fahrzeug im Zulassungsschein als Fahrzeugklasse N1 (Lkw bis 3,5 t) eingetragen wurde (betrifft vor allem Firmenfahrzeuge), können Sie die Überprüfung bereits 3 Monate vor Fälligkeit durchführen und dürfen aber dafür das Pickerl nicht überziehen wie beim Auto sondern müssen dieses spätestens bis zum Ende des fälligen Monats durchführen.

Denken Sie bitte vor allem vor Fahrten ins Ausland daran, dass Pickerl für Ihr Fahrzeug rechtzeitig machen zu lassen.

Denn bei abgelaufenen Pickerl drohen im Ausland Strafen.

Was wird überprüft?

Der Prüfumfang der §57a Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgegeben.

  • Identifizierung des Fahrzeuges
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Sicht
  • Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Fahrgestell und daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
  • Umweltbelastung

Warum sollten Sie zu uns kommen?

Wir sind mit unseren ständigen Schulungen und Weiterbildungen am letzten Stand der Technik und haben moderne Geräte um die Überprüfung nach besten Wissen und Gewissen für Sie durchführen zu können.

Sollten wir einen oder mehrere schwere Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellen, für die eine Reparatur zur Erlangung des Pickerls erforderlich ist, können wir Ihnen gerne einen Reparaturtermin vereinbaren.

  • Wir machen die Autoreparatur für Sie bequemer
  • Wir sind eine freundliche und professionelle Werkstatt 
  • Wir kümmern uns um Ihre  Fahrzeuge
  • Fertigstellung am selben Tag für die meisten Reparaturen und Wartungen.
  • Wir erledigen die Arbeit richtig – beim ersten Mal

Häufig gestellte Fragen?

  • Wie lange dauert eine Überprüfung?

    Die Überprüfung eines Fahrzeuges ( Pickerl ) dauert in der Regel ca. 1 Stunde und kann in manchen Fällen auch bis zu 1,5 Stunden dauern.

  • Was wird beim "Pickerl"-Gutachten überprüft?

    Der Prüfumfang der §57a Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgegeben.

    • Identifizierung des Fahrzeuges
    • Bremsanlage
    • Lenkung
    • Sicht
    • Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
    • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
    • Fahrgestell und daran befestigte Teile
    • Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
    • Umweltbelastung
  • Muss ich eine Nachüberprüfung nochmals bezahlen?

    Wenn Sie bereits für eine Überprüfung bei uns bezahlt haben und diese nicht positiv abgeschlossen werden konnte, haben Sie natürlich die Möglichkeit die Mängeln direkt bei uns reparieren zu lassen oder das Fahrzeug noch ein weiteres Mal bei uns in repariertem Zustand vorzuführen.

    Eine kostenlose Nachüberprüfung ist nur dann möglich, wenn Sie mit dem Fahrzeug nicht mehr als 1.000 km inzwischen gefahren sind und die erste Überprüfung nicht länger als 28 Tage her ist.

    Ansonsten ist es  gesetzlich leider nicht möglich eine Nachüberprüfung durchzuführen sondern es muss eine neue und komplette Überprüfung durchgeführt werden.

    Kontaktformular


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